Alles sicher?

Überaltete und überlastete elektrische Anlagen

Ein Stromunfall kann gefährlich für Haus und Bewohner werden oder sogar tödlich enden. Ursache sind mitunter auch Unkenntnis und mangelnde Wahrnehmung der Gefahren durch den Eigentümer. Besonders im privaten Umfeld wird der Sicherheit elektrischer Anlagen oft nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt, wenn sie in die Jahre kommen.

Veraltete Elektroinstallationen oder solche, die durch elektrotechnische Laie ohne die notwendigen Fachkenntnisse durchgeführt werden, können eine Gefahr darstellen. Das Bewusstsein für die Gefahren des elektrischen Stroms entsteht leider oft erst, wenn etwas passiert ist.

Zur Rechtslage:

Laut § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung hat ein Gebäudebesitzer eine Sorgfaltspflicht für seine Immobilie, die auch die elektrischen Installationen umfasst.

Der Anschlussnehmer (in der Regel der Eigentümer eines Gebäudes) ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich.

Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Den gesamten Text von § 13 Niederspannungsanschlussverordnung finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html Gehen Sie auf Nummer sicher! Lassen Sie Ihre elektrischen Anlagen von uns fachgerecht überprüfen.